Als Tagesgeld bezeichnet man ein Guthabenkonto bei einer Bank, bei der das eingezahlte Geld täglich verfügbar ist und verzinst wird. Das Tagesgeld unterliegt also keiner festen Laufzeit und zählt zu den sog. Sichteinlagen. Auch das Festgeld zählt zu den kurzfristigen Geldanlagen mit Laufzeiten zwischen 30 Tagen und 48 Monaten. Trotz niedriger Zinsen, Anlagen wie Tagesgeld oder Festgeld werden nach wie vor oft gegenüber anderen Anlageformen favorisiert. Fast jede Bank bietet beide Produkte an, dabei gibt es eine erhebliche Konditionen-Bandbreite – bedingt durch unterschiedliche Kostenstrukturen und geschäftspolitische Strategien. Es lohnt sich daher, Angebote zu vergleichen.
Grundsätzlich bestimmen die Kreditinstitute die Konditionen für ihr Tagesgeld selbst. Jedoch orientieren Sie sich dabei am Leitzins der EZB, also der europäischen Zentralbank. Zieht man einen Vergleich zu den Konditionen beim Sparkonto, ist die Verzinsung eines Tagesgeldkontos oftmals höher. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Banken dem Neukunden für einen Zeitraum von bis zu ein Jahr eine erhöhte Zinsgutschrift auf das Tagesgeld gewähren. Der Zins senkt sich aber, sobald der Neukunde den Neukundenbonus verliert und zum Bestandskunden wird. Der Geldanlage Tagesgeld zugrunde liegende Zinssatz darf von der Bank täglich geändert werden. Dadurch wird dem Recht des Kunden, sich sein Geld täglich auszahlen lassen zu können, Rechnung getragen.
Anlageart | Erträge prog. | Laufzeitende | Auszahlungen | Ausschüttungen | ab Euro | Agio |
Photovoltaik-Festzins Deutschland | 8 % p. a. | 12 Monate | vierteljährlich | 108 % gesamt | 5.000,- | 0 % |
Mischfonds-Global 5 | 9,8 % p. a. | 5 Jahre | monatlich | 178 % gesamt | 2.500,- | 5 % |
Cleantech-Fonds 9 | 15 % p. a. | 9 Jahre | monatlich | 325 % gesamt | 15.000,- | 5 % |
Holzinvestment in Deutschland Holzbestand von Dt. Versicherung gegen div. Schäden abgesichert |
9,5 % p. a. | 10 Jahre | Laufzeitende | 247 % gesamt | 10.000,- | 0 % |
Solaranlage kaufen Auf fremdem Dach incl. 100 % Steuerersparnis |
8 % p. a. + Steuerbonus | Flexibel 1-40 Jahre | monatlich | bis zu 580 % (40 Jahre) | 2.500,- | 0 % |
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Beim Festgeld wird der Anlagebetrag für einen bestimmten Zeitraum festgelegt, während dessen nicht über das Festgeldkonto verfügt werden kann. Lässt die Bank vorzeitige Verfügungen zu, ist das üblicherweise mit Zinsverlusten verbunden. Dafür ist der Zinssatz im Unterschied zum Tagesgeld fest und kann während der Laufzeit nicht verändert werden. Festgeld-Anlagen werden schon ab Laufzeiten von einem Monat angeboten. Typisch sind Laufzeiten von 12, 24 oder 36 Monaten. Es gibt aber auch längerfristiges Festgeld. Je länger Geld festgelegt wird, umso höher ist meist der Zins.
Tagesgeld ist eine zeitlich nicht befristete Bankeinlage mit jederzeitiger Fälligkeit. Anleger können täglich über ihr Geld verfügen. Anders als beim Girokonto kann das Tagesgeldkonto aber nicht für den normalen Zahlungsverkehr genutzt werden, Verfügungen sind nur durch Umbuchung auf ein Referenzkonto möglich. Dafür wird das Tagesgeldkonto verzinst. Die Verzinsung ist variabel und erfolgt monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Häufig sind die Zinssätze attraktiver als bei herkömmlichen Spareinlagen, da viele Institute Tagesgeld zur Neukundengewinnung nutzen und mit Lockangeboten werben.
Für Tagesgeld und Festgeld gelten die EU-Regelungen zum Einlegerschutz, sofern das anbietende Institut seinen Sitz in der Europäischen Union hat. Danach sind Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt. Bei Festgeld und Tagesgeld besteht kein Kursrisiko. Erfolgt die Anlage auf Euro-Basis, kann es auch kein Währungsrisiko geben. Das Inflationsrisiko ist das einzige Risiko, das bei beiden Anlageformen auftreten kann. Es ist durchaus real, wenn man die Zinssätze am Markt mit der Inflation vergleicht.
Das Tagesgeld wird innerhalb der EU durch den Einlagensicherungsfonds abgedeckt und ist für den deutschen Kleinanleger daher eine sehr sichere Geldanlage. Dies trägt aber zur Attraktivität eines Tagesgeldkontos nur bedingt bei, da der Zinssatz für ein Tagesgeld sehr gering ist. Der Grund hierfür ist, dass die Banken das Tagesgeld aufgrund seiner sehr kurzen Verweildauer nur bedingt wieder als Darlehen ausgegeben können. Es dient den Banken vielmehr dazu, kurzfristige Lücken in der Eigenkapitaldecke zu schließen, oder es zu diesem Zwecke an andere Kreditinstitute zu verleihen. Die Zinsen werden dem Tagesgeldkonto in vertraglich vereinbarten Zeiträumen gutgeschrieben. Je kürzer dieser Zeitraum ist, desto attraktiver gestaltet sich die effektive Verzinsung aufgrund des Zinseszinseffekts. Das Tagesgeldkonto wird als reines Guthabenkonto geführt und kann nicht überzogen oder für den Zahlungsverkehr eingesetzt werden. Aktuell in 2014 belaufen sich die angebotenen Zinssätze der Kreditinstitute auf 0,5 bis 1,4 Prozent. Dabei ist zu betonen, dass es sich bei den attraktiveren Anbeboten meist um die o. g. Lockvogelangebote für Neukunden handelt und dass der erhöhte Zinssatz für Neukunden meist nach 3-12 Monaten auf das normale Niveau sinkt.
Wie bereits angemerkt, unterliegt das Tagesgeld der europäischen Einlagensicherung und ist daher als mündelsicher eingestuft. Geht die Bank, bei der das Tagesgeldkonto läuft, in Konkurs, kann der Sparer aufatmen. Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert ihm 100 % auf den Anlagebetrag seines Tagesgeldes, soweit der Anlagebetrag von 100.000 Euro nicht überschritten wird. Darüber liegende Guthaben sind durch den Einlagensicherungsfonds nur noch teilweise abgesichert. Allerdings sollte man darauf achten, dass sich der Hauptsitz des Kreditinstituts innerhalb der EU befindet, da sonst die Einlagensicherung nicht greift. Auch im Falle einer bloßen Niederlassung innerhalb der EU ist dann keine Einlagensicherung vorhanden.
Da Tagesgeldkonten täglich verfügbar sind und daher der Gruppe der Sichteinlagen angehören, werden sie volkswirtschaftlich gesehen der Geldmenge M1 zugerechnet. Mittelfristig verfügbare Sparkonten hingegen gehören der Geldmenge M2 an.
Zinsen, die man auf ein Tagesgeld erhält, müssen natürlich versteuert werden. Die gesetzliche Abgeltungssteuer von 25 %, die auf eine Zinsgutschrift erhoben wird, erhöht sich noch um den Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Allerdings gibt es für deutsche Kleinanleger einen Sparerfreibetrag von 801,- Euro bzw. 1.602,- Euro für Ehepaare. Die Abgeltungssteuer wird von den Banken automatisch und ohne Angabe der Person an das Finanzamt abgeführt. Fällt man unter die Sparerfreigrenze, sollte man einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank erlassen. In diesem Falle wird man von der automatischen Steuerzahlung auf seine Zinsgutschrift freigestellt, muss seine Zinserträge dann in seiner Steuererklärung angeben.
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