Sieht man von geringen Freibeträgen ab, ist der deutsche Privatanleger im Rahmen seiner Steuererklärung dazu verpflichtet, beim Fiskus alle Kapitalerträge zu versteuern. Seit einigen Jahren gibt es im Bereich der grünen Geldanlagen nun die Möglichkeit, den Anlagebetrag zu fast 100 % von der Einkommensteuer absetzen. Ein komplizierter Steuertrick, könnte man meinen. Aber die Lösung ist einfacher als gedacht.
Sie müssen nur etwas Mut zum Querdenken aufbringen und bereit sein, sich mit den steuerlichen Hintergründen vertraut zu machen. Die Rede ist vom physischen Investment in die Solarenergie. Es gibt in Deutschland bereits mehrere Anbieter, die Ihnen hierzu fertige Anlageprodukte bieten. Diese Anbieter suchen große Dachflächen auf Fabriken oder Gewerbeparks. Die Dachflächen werden zwischengepachtet, saniert und dann in kleine Parzellen aufgeteilt. Diese Parzellen werden an Geldanleger weiterverpachtet (mit Grundbucheintragung).
Anlageart | Erträge prog. | Laufzeitende | Auszahlungen | Ausschüttungen | ab Euro | Agio |
Photovoltaik-Festzins Deutschland | 8 % p. a. | 12 Monate | vierteljährlich | 108 % gesamt | 5.000,- | 0 % |
Mischfonds-Global 5 | 9,8 % p. a. | 5 Jahre | monatlich | 178 % gesamt | 2.500,- | 5 % |
Cleantech-Fonds 9 | 15 % p. a. | 9 Jahre | monatlich | 325 % gesamt | 15.000,- | 5 % |
Holzinvestment in Deutschland Holzbestand von Dt. Versicherung gegen div. Schäden abgesichert |
9,5 % p. a. | 10 Jahre | Laufzeitende | 247 % gesamt | 10.000,- | 0 % |
Solaranlage kaufen Auf fremdem Dach incl. 100 % Steuerersparnis |
8 % p. a. + Steuerbonus | Flexibel 1-40 Jahre | monatlich | bis zu 580 % (40 Jahre) | 2.500,- | 0 % |
Der Webseitenbetreiber ist weder Vermittler, noch Emittent der hier sichtbaren Angebote, noch erhält er für die Veröffentlichung eine Beteiligung an möglichen Provisionserlösen.
Gleichzeitig erwerben die Anleger spezielle Photovoltaikanlagen, die auf den gemieteten Dachparzellen installiert werden. Die Anleger werden dadurch rechtlich zu Stromproduzenten und erwirtschaften durch den Strom keine Kapitalerträge, sondern Gewerbeerträge. Der Vorteil: Alle Investitionen in bewegliche Güter = Solaranlagen werden dadurch zu 100 % steuerlich absetzbar! Natürlich ist diese Geldanlage nichts für Ottonormal. Ein Kleinanleger wird sein Geld lieber auf dem Sparbuch mit 0,1 % „verzinsen“ lassen. Er wird sich nicht vorstellen können, ein nebenberufliches Gewerbe anzumelden und durch die Produktion von Strom Geld zu verdienen. Die Frage ist: Können Sie es sich vorstellen?
Sicher, auch diese Aussage klingt schwer glaubhaft. Wenn Sie bereit sind, sich mit den Fakten auseinanderzusetzen, werden Sie Ihre Meinung aber möglicherweise ändern:
Die Solaranlage finanziert sich selbst, wie wir nun wissen – entsprechende Einkommensteuerlast vorausgesetzt. Als Steuerpflichtiger sind Sie berechtigt, sowohl die Betriebskosten, wie auch die Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Wie genau diese Abschreibung von funktioniert, erfahren Sie jetzt! Alle Kosten in bewegliche Wirtschaftsgüter können wie folgt von der Steuer abgeschrieben werden.
Als Besitzer einer Solaranlage können Sie 40 % der Anschaffungskosten rückwirkend für das Vorjahr steuerlich absetzen, soweit Sie die Steuererklärung hierfür noch nicht beim Fiskus eingereicht haben. Bei einem PV-Anlage im Wert von 150.000 Euro sind das rund 60.000 Euro. Das entspricht einer Steuererstattung von bis zu 28.000 Euro. Falls Sie für das Vorjahr keine Steuerabschreibung mehr benötigen, erhöht sich dadurch die spätere lineare Abschreibung entsprechend.
Im Jahr der Investition 20% der Restwertes steuerlich geltend machen. Sofern die 40 % Investitionsabzugsbetrag (IAB) abgesetzt wurden, entspricht die Sonderabschreibung 12 % des Anschaffungswertes, was bei einem Anlagewert i. H. v. 150.000 Euro einer Abschreibung von 18.000 Euro entspricht. Wurde kein IAB angesetzt, würde sich der Wert auf 30.000 Euro erhöhen.
Nach Abzug des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung wird der Restswert linear auf einen Zeitraum von 20 Jahren einkommensmindernd eingesetzt. Bei Nutzung von IAB und Sonderabschreibung erhöht sich somit die Abschreibung im Anschaffungsjahr um weitere 2,4 %.
Wert der PV-Anlage | 150.000 Euro |
Nachträgliche Abschreibung für das Vorjahr (40 %) | 60.000 Euro |
Abschreibung im Investitionsjahr 14,4 % (12 + 2,4 %) | 21.600 Euro |
Lineare Abschreibung weitere 19 Jahre (je 2,4 %) | 3.600 Euro |
Beispiel Ledig, Bruttoeinkommen | 90.000 Euro |
Steuererstattung Vorjahr + Anschaffungsjahr insgesamt | 32.300 Euro |
Im Jahr der Investition erhält der Geldanleger 19 % Mehrwertsteuer zurück, die er beim Kauf der Solaranlage bezahlt hat. Diese Summe ist aber i. d. R. als Sondertilgung an die finanzierende Bank weiterzureichen.
Da die Solaranlage zu 90 % von der Hausbank finanziert wird, fallen Darlehenszinsen an. Ebenso können die Kosten für Wartung und Versicherung steuerlich geltend gemacht werden.
Haben Sie Interesse an weitergehenden Informationen zu dieser steuerlich geförderten Art der Geldanlage? Tragen Sie sich in das Kontaktformular oben rechts ein. Sie erhalten dann umgehend weiteres Info-Material.
Hohe Rendite = Hohes Risiko?
Private Geldanleger tappen immer wieder in diese Falle. Getrieben von niedrigen, aber sicheren... [mehr]
100.000 € optimal anlegen
Erben, einen Bonus erhalten oder eine Immobilie verkaufen.
Und plötzlich sind hunderttausend Euro verfügbar. Dieses Geld verantwortungsvoll... [mehr]
Grüne Energien alternativlos?
Wöchentlich können wir es in den Medien verfolgen. Die Frage, ob und zu welchem Preis wir und unsere Umwelt die Erneuerbaren Energien benötigen. [mehr]
Was genau sind Anleihen?
Als eine Anleihe bzw. Renten bezeichnet man Forderungspapiere. Also im übertragenen Sinne Schuldverschreibungen, mit denen ihr Urheber einen Kredit [mehr]