Steuern sparen mit PV-Investment – so funktioniert`s

Sieht man von geringen Freibeträgen ab, ist der deutsche Privatanleger im Rahmen seiner Steuererklärung dazu verpflichtet, beim Fiskus alle Kapitalerträge zu versteuern. Seit einigen Jahren gibt es im Bereich der grünen Geldanlagen nun die Möglichkeit, den Anlagebetrag zu fast 100 % von der Einkommensteuer absetzen. Ein komplizierter Steuertrick, könnte man meinen. Aber die Lösung ist einfacher als gedacht.

PV-Investment – Rund 55 % sofortige Steuerabschreibung

PV-Investment – Rund 55 % sofortige Steuerabschreibung

Sie müssen nur etwas Mut zum Querdenken aufbringen und bereit sein, sich mit den steuerlichen Hintergründen vertraut zu machen. Die Rede ist vom physischen Investment in die Solarenergie. Es gibt in Deutschland bereits mehrere Anbieter, die Ihnen hierzu fertige Anlageprodukte bieten. Diese Anbieter suchen große Dachflächen auf Fabriken oder Gewerbeparks. Die Dachflächen werden zwischengepachtet, saniert und dann in kleine Parzellen aufgeteilt. Diese Parzellen werden an Geldanleger weiterverpachtet (mit Grundbucheintragung).

Aktuelle Produktübersicht

Anlageart Erträge prog. Laufzeitende Auszahlungen Ausschüttungen ab Euro Agio
Photovoltaik-Festzins Deutschland  8 % p. a. 12 Monate vierteljährlich 108 % gesamt 5.000,- 0 %
Mischfonds-Global 5 9,8 % p. a. 5 Jahre monatlich 178 % gesamt 2.500,- 5 %
Cleantech-Fonds 9 15 % p. a. 9 Jahre monatlich 325 % gesamt 15.000,- 5 %

Holzinvestment in Deutschland Holzbestand von Dt. Versicherung gegen div. Schäden abgesichert

9,5 % p. a. 10 Jahre Laufzeitende 247 % gesamt 10.000,- 0 %

Solaranlage kaufen Auf fremdem Dach incl. 100 % Steuerersparnis

8 % p. a. + Steuerbonus Flexibel 1-40 Jahre monatlich bis zu 580 % (40 Jahre) 2.500,- 0 %

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45 % werden linear auf 18 Jahre abgeschrieben

Gleichzeitig erwerben die Anleger spezielle Photovoltaikanlagen, die auf den gemieteten Dachparzellen installiert werden. Die Anleger werden dadurch rechtlich zu Stromproduzenten und erwirtschaften durch den Strom keine Kapitalerträge, sondern Gewerbeerträge. Der Vorteil: Alle Investitionen in bewegliche Güter = Solaranlagen werden dadurch zu 100 % steuerlich absetzbar! Natürlich ist diese Geldanlage nichts für Ottonormal. Ein Kleinanleger wird sein Geld lieber auf dem Sparbuch mit 0,1 % „verzinsen“ lassen. Er wird sich nicht vorstellen können, ein nebenberufliches Gewerbe anzumelden und durch die Produktion von Strom Geld zu verdienen. Die Frage ist: Können Sie es sich vorstellen?

Risiken werden weitgehendst ausgeschaltet

Sicher, auch diese Aussage klingt schwer glaubhaft. Wenn Sie bereit sind, sich mit den Fakten auseinanderzusetzen, werden Sie Ihre Meinung aber möglicherweise ändern:

  • Bei normalen Geldanlagen gibt es keine Zinssicherheit. Zinsen sind flexibel und vor allem – niedrig!
  • Bei einer Investition in eine Photovoltaikanlage erhalten Sie den Ertrag durch den Sonnenscheindauer, der jedes Jahr in etwa gleich hoch ist. Das sind auf die letzten Jahre berechnet rund 8 % p.a. Erträge.
  • Viele Geldanlagen haben ein Verlustrisiko bei Missmanagement bis hin zum Komplettverlust. Dingliche Sicherheiten bestehen selten.
  • Die Photovoltaikanlage stellt eine physische Sicherheit dar. Der Geldanleger ist Eigentümer der Anlage. Die Dachfläche ist ihm grundbuchlich zugesichert.
  • Im Falle einer Beschädigung oder dem Diebstahl von Teilen der Anlage haftet eine Versicherung, die der Investor abschließen sollte. Weiterhin schließt der Anleger mit dem Produktanbieter einen Wartungsvertrag ab. Die PV-Anlage wird somit immer in Betrieb gehalten.
  • Die Ausübung eines Stromgewerbes ist unmkompliziert. Der Staat garantiert Ihnen die Abnahme des Stroms zu einem festen Preis. Unabhängig davon können Sie – unter dem Management des Produktanbieters – einen höheren Preis auf dem Strommarkt erzielen.
  • Sie haben durch die Ausübung des Gewerbes viele weitere Möglichkeiten, anfallende Werbungskosten steuerlich abzusetzen, die Ihnen im Rahmen des Gewerbebetriebs anfallen. Da können die Kosten für ein Arbeitszimmer, Telefon, Internet oder Fahrtkosten gehören. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater über diese Möglichkeiten informieren.

Steuern sparen mit PV-Direktinvestment

Die Solaranlage finanziert sich selbst, wie wir nun wissen – entsprechende Einkommensteuerlast vorausgesetzt. Als Steuerpflichtiger sind Sie berechtigt, sowohl die Betriebskosten, wie auch die Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Wie genau diese Abschreibung von funktioniert, erfahren Sie jetzt! Alle Kosten in bewegliche Wirtschaftsgüter können wie folgt von der Steuer abgeschrieben werden.

Investitionsabzugsbetrag

Als Besitzer einer Solaranlage können Sie 40 % der Anschaffungskosten rückwirkend für das Vorjahr steuerlich absetzen, soweit Sie die Steuererklärung hierfür noch nicht beim Fiskus eingereicht haben. Bei einem PV-Anlage im Wert von 150.000 Euro sind das rund 60.000 Euro. Das entspricht einer Steuererstattung von bis zu 28.000 Euro. Falls Sie für das Vorjahr keine Steuerabschreibung mehr benötigen, erhöht sich dadurch die spätere lineare Abschreibung entsprechend.

Sonderabschreibung

Im Jahr der Investition 20% der Restwertes steuerlich geltend machen. Sofern die 40 % Investitionsabzugsbetrag (IAB) abgesetzt wurden, entspricht die Sonderabschreibung 12 % des Anschaffungswertes, was bei einem Anlagewert i. H. v. 150.000 Euro einer Abschreibung von 18.000 Euro entspricht. Wurde kein IAB angesetzt, würde sich der Wert auf 30.000 Euro erhöhen.

Lineare Abschreibung

Nach Abzug des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung wird der Restswert linear auf einen Zeitraum von 20 Jahren einkommensmindernd eingesetzt. Bei Nutzung von IAB und Sonderabschreibung erhöht sich somit die Abschreibung im Anschaffungsjahr um weitere 2,4 %.

Berechnungsbeispiel:

Wert der PV-Anlage 150.000 Euro
Nachträgliche Abschreibung für das Vorjahr (40 %)   60.000 Euro
Abschreibung im Investitionsjahr 14,4 % (12 + 2,4 %)   21.600 Euro
Lineare Abschreibung weitere 19 Jahre (je 2,4 %)     3.600 Euro
Beispiel Ledig, Bruttoeinkommen   90.000 Euro
Steuererstattung Vorjahr + Anschaffungsjahr insgesamt   32.300 Euro

Umsatzsteuerrückzahlung als zusätzlicher Bonus

Im Jahr der Investition erhält der Geldanleger 19 % Mehrwertsteuer zurück, die er beim Kauf der Solaranlage bezahlt hat. Diese Summe ist aber i. d. R. als Sondertilgung an die finanzierende Bank weiterzureichen.

Werbungskosten

Da die Solaranlage zu 90 % von der Hausbank finanziert wird, fallen Darlehenszinsen an. Ebenso können die Kosten für Wartung und Versicherung steuerlich geltend gemacht werden.

 

Haben Sie Interesse an weitergehenden Informationen zu dieser steuerlich geförderten Art der Geldanlage? Tragen Sie sich in das Kontaktformular oben rechts ein. Sie erhalten dann umgehend weiteres Info-Material.

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