Sieht man von geringen Freibeträgen ab, ist der deutsche Privatanleger im Rahmen seiner Steuererklärung dazu verpflichtet, beim Fiskus alle Kapitalerträge zu versteuern. Seit einigen Jahren gibt es im Bereich der grünen Geldanlagen nun die Möglichkeit, den Anlagebetrag zu 100 % von der Einkommensteuer absetzen. Ein komplizierter Steuertrick, könnte man meinen. Aber die Lösung ist einfacher als gedacht...
Sie müssen nur etwas Mut zum Querdenken aufbringen und bereit sein, sich mit den steuerlichen Hintergründen vertraut zu machen. Die Rede ist vom physischen Investment in die Solarenergie. Es gibt in Deutschland bereits mehrere Anbieter, die Ihnen hierzu fertige Anlageprodukte bieten. Diese Anbieter suchen große Dachflächen auf Fabriken und Gewerbeparks. Die Dachflächen werden zwischengepachtet, saniert und dann in kleine Parzellen aufgeteilt. Diese Parzellen werden an Geldanleger weiterverpachtet (mit Grundbucheintragung). Ein zweiter, nicht minder gewinnträchtiger Weg, ist die Solar-Freilandanlage auf einer Freifläche wie bspw. einem Acker oder einer Brachfläche. Auch wir pachtet jeder Investor einen Teil der Gesamtfläche. Beide Investments sind hochprofitabel und leicht zu realisieren.
Anlageart | Erträge prog. | Laufzeitende | Auszahlungen | Ausschüttungen | ab Euro | Agio |
Photovoltaik-Festzins Deutschland | 8 % p. a. | 12 Monate | vierteljährlich | 108 % gesamt | 5.000,- | 0 % |
Mischfonds-Global 5 | 9,8 % p. a. | 5 Jahre | monatlich | 178 % gesamt | 2.500,- | 5 % |
Cleantech-Fonds 9 | 15 % p. a. | 9 Jahre | monatlich | 325 % gesamt | 15.000,- | 5 % |
Holzinvestment in Deutschland Holzbestand von Dt. Versicherung gegen div. Schäden abgesichert |
9,5 % p. a. | 10 Jahre | Laufzeitende | 247 % gesamt | 10.000,- | 0 % |
Solaranlage kaufen Auf fremdem Dach incl. 100 % Steuerersparnis |
8 % p. a. + Steuerbonus | Flexibel 1-40 Jahre | monatlich | bis zu 580 % (40 Jahre) | 2.500,- | 0 % |
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Bei den Dachinvestments und auch bei den Freiflächenanlagen erwerben die Anleger spezielle Photovoltaikanlagen, die auf den gemieteten Parzellen installiert werden. Die Anleger werden dadurch rechtlich zu Stromproduzenten und erwirtschaften mittels der PV-Anlage keine Kapitalerträge, sondern Gewerbeerträge! Der Vorteil: Alle Investitionen in bewegliche Güter = Solaranlagen sind zu 100 % steuerlich absetzbar! Natürlich ist diese Geldanlage nichts für Ottonormal. Ein Kleinanleger wird sein Geld lieber auf dem Sparbuch mit 0,1 % „verzinsen“ lassen. Er wird sich nicht vorstellen können, ein nebenberufliches Gewerbe anzumelden und durch die Produktion von Strom Geld zu verdienen. Die Frage ist: Können Sie es sich vorstellen?
Ein risikoloses, hochertragreiches Investment. Kann das überhaubt möglich sein? Schauen Sie sich die Fakten bei einem PV-Investment an und bilden sich selbst eine Meinung:
Die Solaranlage finanziert sich selbst, wie wir nun wissen – eine entsprechende Einkommensteuerlast vorausgesetzt. Als Steuerpflichtiger sind Sie berechtigt, sowohl die Betriebskosten, als auch die Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Wie genau diese Abschreibung funktioniert, erfahren Sie jetzt! Alle Kosten in bewegliche Wirtschaftsgüter können wie folgt von der Steuer abgeschrieben werden.
Als Besitzer einer Solaranlage können Sie 50 % der Anschaffungskosten (maximal 200.000,- Euro) rückwirkend für alle - noch nicht beim Finanzamt eingereichten - Vorjahre steuerlich absetzen. Bei einer PV-Anlage im Wert von 150.000 Euro sind das rund 75.000 Euro. Das entspricht einer Steuererstattung von bis zu 31.500 Euro. Falls Sie für das Vorjahr keine Steuerabschreibung benötigen, erhöht sich die lineare Abschreibung in den 20 Folgejahren entsprechend.
Im Jahr der Investition können Sie nun - zusätzlich zum o. g. 50 %-igen IAB - weitere 20% der Investition steuerlich geltend machen.
Nach Abzug des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung wird der Restswert linear auf einen Zeitraum von 20 Jahren einkommensmindernd eingesetzt. Bei Nutzung von IAB und Sonderabschreibung erhöht sich somit die Abschreibung im Anschaffungsjahr um weitere 1,5 %.
Wert der PV-Anlage | 150.000 Euro |
Nachträgliche Abschreibung für das Vorjahr (50 %) | 75.000 Euro |
Abschreibung im Investitionsjahr 21,5 % (20 + 1,5 %) | 32.250 Euro |
Lineare Abschreibung weitere 19 Jahre (je 1,5 %) | 2.250 Euro |
Beispiel Ledig, Bruttoeinkommen p. a. | 95.000 Euro |
Steuererstattung Vorjahr + Anschaffungsjahr insgesamt | 36.357 Euro |
Da die Solaranlage zu 80 % von der Hausbank finanziert wird, fallen Darlehenszinsen an, die ebenso - wie die Kosten für Wartung und Versicherung - steuerlich geltend gemacht werden können. Durch Ihre Steuerersparnis aus dem Investitionsjahr können Sie die restlichen 20 % der Investition als Eigenkapital aufbringen, ohne sich zusätzlich zu belasten.
Haben Sie Interesse an weitergehenden Informationen zu dieser steuerlich geförderten Art der Geldanlage? Tragen Sie sich in das Kontaktformular oben rechts ein und nehmen Kontakt mit uns auf!
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