Steuern sparen mit PV-Investment – so funktioniert`s!

Sieht man von geringen Freibeträgen ab, ist der deutsche Privatanleger im Rahmen seiner Steuererklärung dazu verpflichtet, beim Fiskus alle Kapitalerträge zu versteuern. Seit einigen Jahren gibt es im Bereich der grünen Geldanlagen nun die Möglichkeit, den Anlagebetrag zu 100 % von der Einkommensteuer absetzen. Ein komplizierter Steuertrick, könnte man meinen. Aber die Lösung ist einfacher als gedacht...

PV-Investment – Bis zu 70 % sofortige Steuerabschreibung

PV-Investment – Rund 55 % sofortige Steuerabschreibung

Sie müssen nur etwas Mut zum Querdenken aufbringen und bereit sein, sich mit den steuerlichen Hintergründen vertraut zu machen. Die Rede ist vom physischen Investment in die Solarenergie. Es gibt in Deutschland bereits mehrere Anbieter, die Ihnen hierzu fertige Anlageprodukte bieten. Diese Anbieter suchen große Dachflächen auf Fabriken und Gewerbeparks. Die Dachflächen werden zwischengepachtet, saniert und dann in kleine Parzellen aufgeteilt. Diese Parzellen werden an Geldanleger weiterverpachtet (mit Grundbucheintragung). Ein zweiter, nicht minder gewinnträchtiger Weg, ist die Solar-Freilandanlage auf einer Freifläche wie bspw. einem Acker oder einer Brachfläche. Auch wir pachtet jeder Investor einen Teil der Gesamtfläche. Beide Investments sind hochprofitabel und leicht zu realisieren. 

Aktuelle Produktübersicht

Anlageart Erträge prog. Laufzeitende Auszahlungen Ausschüttungen ab Euro Agio
Photovoltaik-Festzins Deutschland  8 % p. a. 12 Monate vierteljährlich 108 % gesamt 5.000,- 0 %
Mischfonds-Global 5 9,8 % p. a. 5 Jahre monatlich 178 % gesamt 2.500,- 5 %
Cleantech-Fonds 9 15 % p. a. 9 Jahre monatlich 325 % gesamt 15.000,- 5 %

Holzinvestment in Deutschland Holzbestand von Dt. Versicherung gegen div. Schäden abgesichert

9,5 % p. a. 10 Jahre Laufzeitende 247 % gesamt 10.000,- 0 %

Solaranlage kaufen Auf fremdem Dach incl. 100 % Steuerersparnis

8 % p. a. + Steuerbonus Flexibel 1-40 Jahre monatlich bis zu 580 % (40 Jahre) 2.500,- 0 %

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mindestens 30 % werden linear auf 20 Jahre abgeschrieben

Bei den Dachinvestments und auch bei den Freiflächenanlagen erwerben die Anleger spezielle Photovoltaikanlagen, die auf den gemieteten Parzellen installiert werden. Die Anleger werden dadurch rechtlich zu Stromproduzenten und erwirtschaften mittels der PV-Anlage keine Kapitalerträge, sondern Gewerbeerträge! Der Vorteil: Alle Investitionen in bewegliche Güter = Solaranlagen sind zu 100 % steuerlich absetzbar! Natürlich ist diese Geldanlage nichts für Ottonormal. Ein Kleinanleger wird sein Geld lieber auf dem Sparbuch mit 0,1 % „verzinsen“ lassen. Er wird sich nicht vorstellen können, ein nebenberufliches Gewerbe anzumelden und durch die Produktion von Strom Geld zu verdienen. Die Frage ist: Können Sie es sich vorstellen?

Risiken werden weitestgehend ausgeschaltet

Ein risikoloses, hochertragreiches Investment. Kann das überhaubt möglich sein? Schauen Sie sich die Fakten bei einem PV-Investment an und bilden sich selbst eine Meinung:

  • Bei normalen Geldanlagen gibt es keine Zinssicherheit. Zinsen sind flexibel und meist niedrig!
  • Bei einer Investition in eine Photovoltaikanlage erhalten Sie den Ertrag durch die Sonnenscheindauer, die jedes Jahr in etwa gleich hoch ist. In den ersten Jahren rund 8 % p.a. Erträge. Mit der Zeit wird dieser Ertrag bei steigenden Strompreisen noch höher. 
  • Viele Geldanlagen haben ein Verlustrisiko bei Missmanagement bis hin zum Komplettverlust. Dingliche Sicherheiten bestehen selten.
  • Die Photovoltaikanlage stellt eine physische Sicherheit dar. Der Geldanleger ist Eigentümer der Anlage. Die gepachtete Fläche ist ihm per Nutzungsrecht grundbuchlich zugesichert.
  • Im Falle einer Beschädigung oder dem Diebstahl von Teilen der Anlage haftet eine Versicherung, die der Investor abschließen sollte. Weiterhin schließt der Anleger mit dem Produktanbieter einen Wartungsvertrag ab. Die PV-Anlage wird somit immer in Betrieb gehalten.
  • Die Ausübung eines Stromgewerbes ist unmkompliziert. Der Staat garantiert Ihnen die Abnahme des Stroms zu einem festen Preis. Unabhängig davon können Sie – unter dem Management des Produktanbieters – einen höheren Preis auf dem Strommarkt erzielen.
  • Sie haben durch die Ausübung des Gewerbes viele weitere Möglichkeiten, anfallende Werbungskosten steuerlich abzusetzen, die Ihnen im Rahmen des Gewerbebetriebs anfallen. Da können die Kosten für ein Arbeitszimmer, Telefon, Internet oder Fahrtkosten gehören. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater über diese Möglichkeiten informieren.

Steuern sparen mit dem PV-Direktinvestment

Die Solaranlage finanziert sich selbst, wie wir nun wissen – eine entsprechende Einkommensteuerlast vorausgesetzt. Als Steuerpflichtiger sind Sie berechtigt, sowohl die Betriebskosten, als auch die Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Wie genau diese Abschreibung funktioniert, erfahren Sie jetzt! Alle Kosten in bewegliche Wirtschaftsgüter können wie folgt von der Steuer abgeschrieben werden.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Als Besitzer einer Solaranlage können Sie 50 % der Anschaffungskosten (maximal 200.000,- Euro) rückwirkend für alle - noch nicht beim Finanzamt eingereichten - Vorjahre steuerlich absetzen. Bei einer PV-Anlage im Wert von 150.000 Euro sind das rund 75.000 Euro. Das entspricht einer Steuererstattung von bis zu 31.500 Euro. Falls Sie für das Vorjahr keine Steuerabschreibung benötigen, erhöht sich die lineare Abschreibung in den 20 Folgejahren entsprechend.

Sonderabschreibung

Im Jahr der Investition können Sie nun - zusätzlich zum o. g. 50 %-igen IAB - weitere 20% der Investition steuerlich geltend machen.

Lineare Abschreibung

Nach Abzug des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung wird der Restswert linear auf einen Zeitraum von 20 Jahren einkommensmindernd eingesetzt. Bei Nutzung von IAB und Sonderabschreibung erhöht sich somit die Abschreibung im Anschaffungsjahr um weitere 1,5 %.

Berechnungsbeispiel:

Wert der PV-Anlage 150.000 Euro
Nachträgliche Abschreibung für das Vorjahr (50 %)   75.000 Euro
Abschreibung im Investitionsjahr 21,5 % (20 + 1,5 %)   32.250 Euro
Lineare Abschreibung weitere 19 Jahre (je 1,5 %)     2.250 Euro
Beispiel Ledig, Bruttoeinkommen p. a.   95.000 Euro
Steuererstattung Vorjahr + Anschaffungsjahr insgesamt   36.357 Euro

Werbungskosten

Da die Solaranlage zu 80 % von der Hausbank finanziert wird, fallen Darlehenszinsen an, die ebenso - wie die Kosten für Wartung und Versicherung - steuerlich geltend gemacht werden können. Durch Ihre Steuerersparnis aus dem Investitionsjahr können Sie die restlichen 20 % der Investition als Eigenkapital aufbringen, ohne sich zusätzlich zu belasten.

 

Haben Sie Interesse an weitergehenden Informationen zu dieser steuerlich geförderten Art der Geldanlage? Tragen Sie sich in das Kontaktformular oben rechts ein und nehmen Kontakt mit uns auf!

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