Fungibel Definition

Fungibilität bezeichnet ganz allgemein die problemlose Austauschbarbarkeit oder Auswechselbarkeit von Gütern. Der Begriff ist aus dem lateinischen fungibilis (von fungi = ausüben, erfüllen, vertreten) entlehnt.

Fungibilität bedeutet Übertragbarkeit und Marktgängigkeit

Fungibilität bedeutet Übertragbarkeit und Marktgängigkeit

Im Hinblick auf Wertpapiere und andere Geldanlagen wird Fungibilität oft im Sinne von Handelbarkeit, Börsengängigkeit oder Börsenfähigkeit verstanden. Damit Güter fungibel sind, ist Standardisierung eine wichtige Voraussetzung. Dazu müssen sie nach Maß, Zahl, Betrag oder Gewicht bestimmbar und gleich gestaltet sein. Denn nur bei gleicher Gestaltung ist ein gleichwertiger Austausch problemlos möglich. Das ist zum Beispiel bei Wertpapieren der Fall. Aktien eines Unternehmens lassen sich ohne weiteres tauschen, da sie alle gleich sind. Sie verbriefen den gleichen Anteil am Grundkapital eines Unternehmens. Für die Fungibilität sind die rechtliche Übertragbarkeit und die Marktgängigkeit wichtige Voraussetzungen.

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Wertpapiere und Übertragbarkeit

Die rechtliche Übertragbarkeit ist am einfachsten bei Wertpapieren, die als Inhaberpapiere ausgestaltet sind, zu realisieren. Bei ihnen kann immer der Inhaber des Papiers das jeweils verbriefte Recht ohne besonderen zusätzlichen Nachweis geltend machen. Die meisten Aktien, Obligationen, Investmentzertifikate, Pfandbriefe und Optionsscheine sind als Inhaberpapiere ausgestaltet und erfüllen damit eine wichtige Voraussetzung für hohe Fungibilität. Weniger fungibel sind dagegen bereits Namensaktien und andere Orderpapiere, denn diese lauten auf den Namen des Inhabers. Eine Übertragung muss daher bei diesen Papieren gesondert vermerkt und nachgewiesen werden. Die Übertragung ist daher aufwändiger als bei Inhaberpapieren. Noch eingeschränkter ist die Fungibilität bei sogenannten vinkulierten Namensaktien. Hier ist die Übertragung zusätzlich noch an die Zustimmung des jeweiligen Unternehmens gebunden.

Marktgängigkeit bei Wertpapieren

Die Marktgängigkeit von Wertpapieren hängt ganz wesentlich von Angebot und Nachfrage ab. Die höchste Marktgängigkeit ist immer bei börsengehandelten Wertpapieren gegeben. Die Börse ist nicht anderes als ein organisierter Marktplatz für den Handel von Wertpapieren. Um zum Börsenhandel zugelassen zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Bei Aktien muss der Emittent zum Beispiel mindestens die drei letzten Jahresabschlüsse offenlegen, ein haftendes Eigenkapital von mindestens 730.000 Euro besitzen und einen Börsenprospekt veröffentlichen. Aber auch die zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere besitzen durchaus eine unterschiedliche Marktgängigkeit. Aktien großer Unternehmen mit hoher Marktkapitalisierung und breiter Streuung sind marktgängiger als Aktien kleinerer Gesellschaften mit geringerer Marktkapitalisierung und höherer Anteilskonzentration. Das kontinuierlich zustande kommende Handelsvolumen ist hier nämlich wesentlich kleiner. Die Chancen zum Aktientausch sind entsprechend geringer. Das ist der Grund, warum Blue Chips fungibler sind als Small Caps.

Geschlossene Investmentfonds

Eine sehr eingeschränkte Fungibilität besitzen Anteile an geschlossenen Investmentfonds. Hier handelt es sich in der Regel um echte Unternehmensbeteiligungen, nicht um Wertpapiere, was die rechtliche Übertragbarkeit bereits stark erschwert. Es gibt daher auch keinen organisierten Erstmarkt für den Handel solcher Beteiligungen. Für bestehende Beteiligungsengagements hat sich in den letzten Jahren ein Zweitmarkt etabliert, der eine gewisse Fungibilität ermöglicht.

Fungibilität von Immobilien

Auch Immobilien sind nicht ohne weiteres austauschbar, da sie sich in ihren Eigenschaften erheblich unterscheiden. Der Gesetzgeber hat die Übertragung von Immobilien an strenge Formvorschriften (schriftlicher Vertrag, notarielle Beurkundung, Grundbucheintragung usw.) geknüpft. Beides macht Immobilien wenig fungibel.

Bankeinlagen

Das gilt auch für Einlagen bei Banken (Spareinlagen, Tagesgeld oder Festgeld). Es handelt sich vom Forderungen der Kunden gegen die Bank. Sie können nur per gesonderten Vertrag durch Abtretung (Zession) übertragen werden. Wertpapiereigenschaft besitzt nur das Sparbuch als Namenspapier mit Inhaberklausel. Den Forderungen fehlen wesentliche Voraussetzungen für eine Handelbarkeit. Sie sind daher nicht fungibel.

Geldanlagen und ihre Fungibilitätsrisiken

Das Wort Fungibilität leitet sich vom lateinischen Wort fungi für „verwalten“ ab und die dazu gehörige Eigenschaft ist fungibel, das heißt „austauschbar“. Für den Börsenhandel beispielsweise ist die Fungibilität eine wesentliche Voraussetzung, ohne die dieser nicht stattfinden könnte. Die Fungibilität beschreibt, wie leicht eine Investition in eine andere umgewandelt werden kann. Während börsennotierte Wertpapiere äußerst fungibel und handelbar sind, ist eine Immobilie oder eine Anlage in einem geschlossenen Fonds deutlich weniger fungibel.

Das Fungibilitätsrisiko

Das Fungibilitätsrisiko beschreibt nichts anderes als das Liquiditätsrisiko. Wer im Besitz eines Wertpapieres ist, das sich nicht gut verkaufen lässt, muss dieses im Zweifelsfall mit Verlust veräußern, auch wenn der eigentliche Wert des Papieres gleich geblieben ist. Grund für diesen Wertverlust ist ein quasi fast nicht vorhandener Markt für diese Papiere. Soll ein wenig fungibles Wertpapier verkauft werden, gelingt das in der Regel nur zu einem geringeren Preis. Das betrifft vor allen Dingen solche Wertpapiere, die nicht im Fokus der Finanzwelt stehen, wie beispielsweise Aktien kleinerer Unternehmen, Anteile an geschlossenen Fonds oder stille Beteiligungen.

Geschlossene Fonds haben ein hohes Fungibilitätsrisiko

Wenn Sie in einen geschlossenen Immobilienfonds investieren, entscheiden Sie sich für eine langfristige Anlage. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich ein Anleger vorzeitig von seinen Einlagen trennen möchte. Doch gerade für geschlossene Immobilienfonds gibt es kaum einen Markt, da es selbst den Fachleuten schwer fällt, den jeweils aktuellen Wert der Anteile korrekt zu schätzen. Neben den Steuersparfonds, wie sie noch in den 90er Jahren üblich waren, haben sich längst neue Fondstypen etabliert. Diese geschlossenen Fonds bieten eine gute Renditeerwartung, sind jedoch hinsichtlich ihrer Fungibilität sowohl Aktienfonds als auch offenen Fonds deutlich unterlegen.

Stille Beteiligungen und die Fungibilitätsrisiken

Wenn Sie eine stille Beteiligung eingehen, erwarten Sie wie bei jeder anderen Unternehmensbeteiligung oder Investition eine Beteiligung am Gewinn und einen Zuwachs Ihres Vermögens. Doch auch hier besteht die Chance, ein wirtschaftliches Risiko einzugehen, da sämtliche künftigen Gewinne vom wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg des entsprechenden Unternehmens abhängen. Es gibt keine Garantie dafür, dass ein Unternehmen die gesteckten Erwartungen auch erfüllt und die propagierten wirtschaftlichen Ziele tatsächlich erreicht. Beteiligen Sie sich an einem Unternehmen als stiller Teilhaber, tragen Sie das gleiche Risiko wie der Unternehmer. Sie können Ihre Ansprüche auf einen Gewinn oder Ihre Einlage zum Teil oder vollständig verlieren. Es gibt Unternehmen, die ein Liquiditätsmanagement mit einer aktiven Kapitalrückzahlungsvorsorge betreiben und dieses Risiko damit abmildern. Das ist aber nur das allgemeine Risiko bei einer stillen Beteiligung. Da für diese Art der Beteiligungen im Prinzip keinerlei Markt existiert, ist auch hier das Fungibilitätsrisiko dementsprechend hoch.

Das Fungibilitätsrisiko bei einem Leasingfonds

Leasingsfonds versprechen eine hohe Rendite, stellen aber – ebenso wie geschlossene Immobilienfonds – eine geschlossene Geldanlage mit einem eher großen Fungibilitätsrisiko dar. Oft beträgt die Kapitalbindung mindestens zehn Jahre, eine vorzeitige Kündigung ist unmöglich. Die Beteiligung kann in vielen Fällen nur an Ehegatten, Kinder oder Mitgesellschafter veräußert werden und das auch nur, wenn die Mehrheit der anderen Gesellschafter nicht widerspricht. Ein sekundärer Markt für diese Beteiligungen existiert ebenfalls nicht.

Vor dem Kauf gut informieren

Wenn Sie selbst kein Finanzfachmann sind, können Sie oft sämtliche involvierten Risiken bei einer Geldanlage nur schwer einschätzen. Besonders spekulative Anlagen mit hohen Verlustrisiken eignen sich nur sehr bedingt als Altersvorsorge. Besonders die Bewertung des Rentabilitäts- und Fungibilitätsrisikos fällt selbst Fachleuten oftmals  schwer. Wenn Sie in geschlossenen Immobilienfonds oder in Mobilitätswerten investieren wollen, sollten Sie entweder selbst über die ausreichenden Kenntnisse im Bereich der Wertentwicklung von Immobilien, sowie über erhebliche Kenntnisse im Notar-, Schuld- und Vertragsrecht verfügen. Oder sich auf Ihren Finanzberater verlassen können.

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